AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Riegel Automotive – Fahrzeugpflege & Aufbereitung
Inhaber: Riegel Automotive, Einzelunternehmung An der Brücke 1-3, 46483 Wesel

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugpflege, Aufbereitung, Innenreinigung sowie Abhol- und Bringservice, die durch Riegel Automotive (nachfolgend „Auftragnehmer“) erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande.

3. Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder einem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5. Haftungsausschluss 5.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 5.2 Für Schäden am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen, die auf vorhandene Vorschäden, Materialermüdung oder unsachgemäße Vorarbeiten Dritter zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. 5.3 Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung einer Scherenbühne entstehen, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers. 5.4 Für witterungsbedingte Schäden oder Schäden durch unvermeidbare äußere Einflüsse übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 5.5 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

6. Abhol- und Bringservice Der Abhol- und Bringservice wird nach gesonderter Vereinbarung erbracht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben. Für Schäden, die auf einen nicht verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

7. Abnahme und Mängelrüge Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung oder Rückgabe auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort zu melden; verdeckte Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.

8. Schlussbestimmungen 8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. 8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.